Sag uns, wo du steuerpflichtig bist
Jede Steuerschätzung im Produkt ging bisher von deutscher Steuerpflicht aus — sie stand nirgends, sie war einfach angenommen. Jetzt steht sie als erstes Feld im Steuerprofil, und alles darunter richtet sich danach.
Was du damit machen kannst
- Den Wohnsitz einstellenGanz oben im Steuerprofil, vor allen anderen Angaben. Vorgabe ist Deutschland — wer nichts ändert, sieht dieselben Zahlen wie bisher. Die Felder darunter passen sich an: Veranlagung, Kirchensteuer und Freistellungsauftrag gibt es nur im deutschen Recht und stehen mit einem anderen Wohnsitz nicht da.
- Verrechnungssteuer vollständig zurückholenAuf jede Schweizer Dividende behält der Bund 35 Prozent ein. Wer in Deutschland wohnt, bekommt davon 15 Punkte angerechnet und kann 20 zurückfordern. Wer in der Schweiz wohnt, holt sich mit der Steuererklärung alles zurück — die Verrechnungssteuer ist dort eine Sicherungssteuer und keine Belastung. Die Dividendenliste weist das jetzt für beide Fälle richtig aus.
- Kursgewinne richtig behandelt sehenPrivate Veräußerungsgewinne sind in der Schweiz steuerfrei. Mit Schweizer Wohnsitz weist die Transaktionsliste an einem Verkauf deshalb keine Steuer mehr aus. Die Kehrseite gehört dazu und wird ebenso gerechnet: Verluste mindern dort nichts, sie fließen in keine Verrechnung ein.
- Den Unterschied zwischen Zahltag und Steuererklärung sehenIn Deutschland behält die Bank die Abgeltungsteuer direkt ein — auf dem Konto landet der Nettobetrag. In der Schweiz wird die Einkommensteuer veranlagt und nicht einbehalten: Von 100 Franken Dividende kommen 65 an, die 35 kommen später zurück, und die Steuer auf den Ertrag kommt mit der Steuerrechnung. An der einzelnen Ausschüttung steht deshalb keine, im Steuerprofil steht der Jahressatz.
- Auch im EinstiegstextDer Satz über deine Auslandsdividenden in der Marktübersicht kennt den Unterschied. Er sagte bisher jedem, die Quellensteuer liege „über dem Satz, den Deutschland anrechnet" — bei Schweizer Wohnsitz ist das über das eigene Geld falsch.
Was wir uns dabei gedacht haben
Der Satz, den ein Quellenstaat einbehält, gehört zum Wertpapier. Was davon angerechnet wird, gehört nicht dazu — es hängt daran, wo du wohnst. Bei uns stand beides am Papier, mit 15 Prozent Anrechnung fest eingetragen. Das war richtig, solange alle Nutzer in Deutschland sitzen, und still falsch beim ersten, der es nicht tut.
Der Schweizer Satz von 22 Prozent ist ausdrücklich eine Näherung und keine Rechtsauskunft. Dividenden sind dort gewöhnliches Einkommen und werden mit deinem persönlichen Satz aus Bund, Kanton und Gemeinde erfasst — je nach Wohnort und Einkommen zwischen rund 15 und 40 Prozent. Ein Satz, der so tut, als kenne er deine Gemeindesteuer, wäre die schlechtere Erfindung.
Die Steuerfreiheit von Kursgewinnen kommt nur zusammen mit ihrer Kehrseite. Nur den Gewinn freizustellen und den Verlust weiter verrechnen zu lassen wäre ein Steuerrecht, das es nirgends gibt — und es würde die Steuer auf die Dividenden desselben Jahres fälschlich drücken.
Die Grenze zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel bilden wir nicht ab. Sie hängt an Haltedauer, Fremdfinanzierung und Umschlag — Kriterien, über die wir nicht entscheiden wollen und für die uns Angaben fehlen.
Wer nichts einstellt, bleibt bei Deutschland. Ein gespeichertes Profil ohne die Angabe stammt aus der Zeit, in der es nur ein Steuerrecht gab, und meint damit genau das — es wird nicht nachgefragt und nichts umgerechnet.