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Deine Kapitalertragsteuer beginnt jetzt im Profil

Eine pauschale deutsche Steuer an jeder Ausschüttung sah genau aus, war aber ohne deine persönlichen Angaben nur eine Annahme. Im Profil steht jetzt die Grundlage, auf der künftige Schätzungen beruhen.

Was du damit machen kannst

  • Anlegertyp festlegenWähle zwischen Privatperson und Kapitalgesellschaft. Für Privatpersonen rechnen wir Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen. Für Kapitalgesellschaften zeigen wir eine vereinfachte Schätzung von 1,50 Prozent; Beteiligungsquote und Gewerbesteuer können den tatsächlichen Satz verändern.
  • Veranlagung und Kirchensteuer berücksichtigenMit steuerlichem Wohnsitz Deutschland stellst du ein, ob du einzeln oder gemeinsam veranlagt wirst und ob 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer gelten. Direkt darunter siehst du den daraus geschätzten Gesamtsatz.
  • Freistellungsauftrag hinterlegenTrage ein, welcher Freistellungsauftrag bei deinem Institut gilt. Die Eingabe ist bei Einzelveranlagung auf 1.000 Euro und bei Zusammenveranlagung auf 2.000 Euro begrenzt. Den Freistellungsauftrag gibt es nur in Deutschland — mit einem anderen Wohnsitz steht das Feld nicht da.
  • Abrechnung und Schätzung getrennt haltenDas Steuerprofil verbessert künftige Schätzungen. Bereits gebuchte Steuerbeträge bleiben Tatsachen aus der Abrechnung und werden beim Ändern des Profils nicht rückwirkend überschrieben.

Was wir uns dabei gedacht haben

Die Dividendentabelle ist der Beleg einer Buchung, das Profil ist die Annahme für eine Rechnung. Beides in dieselbe Zelle zu schreiben vermischt Tatsachen mit einer persönlichen Einstellung.

Der Freistellungsauftrag ist ein Betrag, kein Schalter: Er kann auf mehrere Institute verteilt sein. Deshalb wird er eingegeben und nur gegen den gesetzlichen Höchstbetrag geprüft.

Der Unternehmenssatz ist ausdrücklich als Schätzung bezeichnet. Ohne Beteiligungshöhe und Gewerbesteuerhebesatz wäre eine genauere Zahl nur genauer formatiert, nicht genauer berechnet.

Seitdem verbessert

  • 15.08.2026Ein Haken entscheidet, ob wir rechnenUnter den Feldern steht jetzt „In Dividenden und Transaktionen ausweisen". Erst mit diesem Haken weisen die beiden Listen eine Steuer aus und rechnen sie gegen deinen Freistellungsauftrag. Der Grund für den Haken: Die Vorgabewerte des Formulars — Privatperson, einzeln veranlagt, keine Kirchensteuer, 1.000 Euro — sind plausibel und trotzdem geraten. Eine Zahl daraus sähe aus wie eine Abrechnung. Ohne Haken bleibt es bei dem Hinweis über den Listen, dass dein Satz von Veranlagung, Kirchensteuer und Freistellungsauftrag abhängt.